Fehlalarm im Supermarkt

Heute war mal einkaufen angesagt – eigentlich hätte das schon am Samstag erledigt werden sollen, aber ein guter Tipp ist immer, NIE VOR FEIERTAGEN in den Supermarkt. Grundregel. Auswendig lernen.

Der Grund ist simpel, sobald auch nur 1 Tag die Geschäfte geschlossen haben, läuft die halbe Insel einkaufen. Ich weiß nicht warum und ich weiß nicht warum man Sachen hamstert, als stünde eine Apokalypse bevor, aber so ist es einfach. An solchen Tagen – also auch Samstag – ist es gestopft voll in den Supermärkten, ergo natürlich auch keine Parkplätze.

Für hiesige Tiefgaragen braucht man meistens Geländewagen, da die Abfahrten zu steil sind – aber bitte kleine Geländewagen, weil innerhalb der Tiefgarage meistens kaum Platz zum rangieren ist. Stellt euch einfach vor, ein Kleinkind baut seine erste Garage mit Lego – voilá: kanarische Tiefgarage.

Dafür muss man die nicht streichen, weil an jedem Pfeiler sammeln sich alle möglichen Farben. Weil autofahren können die Leute mindestens genausowenig wie Tiefgaragen bauen, was ein weiterer Grund dafür ist, volle Parkplätze zu meiden, es sei denn, man mag Dellen in seinem Auto.

Nungut. Aber das ist hier ja jetzt nicht Thema – sondern der Fehlalarm! Ich also brav am Montag einkaufen. Alles soweit klar, man kriegt Parkplätze und die Kassen sind halbwegs schnell durchlaufen. Steht man also so an der Kasse zum bezahlen – plötzlich taub. Ein grelles Pfeiffen erhallt, in einer Lautstärke, dass ein Düsenjet an der Überschallschwelle neidisch werden würde.

Ich konnte das klingeln in den Ohren noch am Weg zum Auto hören. War natürlich ein Fehlalarm, war auch nicht wirklich ersichtlich, warum, denn an den Sensoren war kein Mensch. Der Alarm war auch relativ flott deaktiviert, dennoch. Man macht sich doch Sorgen um etwaige Gehörschäden.

Gibt es eigentlich Haftungsansprüche, wenn wegen so einem Alarm jemand einen Herzinfarkt erleidet oder fällt das schlichtweg unter “Höhere Gewalt” – ich meine, es kann ja nicht angehen, dass man alle braven Bürger dafür bestraft, dass viell. hin und wieder einer etwas klaut. Aber wie Ihr auf diesem Blog noch oft genug lesen werdet, doch, kann man. Spanien ist generell groß darin, alles mögliche präventiv hart zu bestrafen und alles andere möglichst kompliziert zu machen, sodaß man in jedem Fall eine gute Chance hat etwas falsch zu machen (und natürlich bestraft zu werden).

Hab ich erwähnt, dass die “Mindeststrafe” für jegliches Verkehrsdelikt 200 Euro ist? Das gilt auch, wenn man nicht angeschnallt ist. Das gilt auch, wenn man nicht angeschnallt ist obwohl man noch gar nicht weggefahren ist sondern nur im Begriff war, wegzufahren.

Irgendwie muss Spanien ja auch an Geld kommen. Was das nun mit dem Fehlalarm im Supermarkt zu tun hat? Naja .. Gute Frage. Aber so ist das eben beim Schreiben. Man kommt von einem zum nächsten 🙂